EU – Datenschutz-Grundverordnung: Es ist nie zu spät für den Datenschutz
15. Mai 2018Dr. Bettina Kähler (Rechtsanwältin, Geschäftsführerin PrivCom Datenschutz GmbH, Hamburg) |
Gegenwärtig beherrscht sie die Blogs von Anwälten und Softwarefirmen, während sich gerade kleinere Unternehmen vor ihr fürchten: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz auch als DSGVO bezeichnet, ist in aller Munde. Zeit also, ein wenig Licht in die Bedeutung dieses sperrigen Wortes zu bringen.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist schon im Mai 2016 in Kraft getreten und sie verändert das europäische Datenschutzrecht weitreichend. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren endet die Umsetzungsfrist in diesen Tagen am 25. Mai 2018.<1> Ende der Umsetzungsfrist bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt alle Unternehmen ihre internen Abläufe und Verfahren den neuen Vorgaben der DSGVO angepasst haben müssen. „Alle Unternehmen“ schließt Versicherungen, Versicherungsmakler und -vermittler unabhängig von ihrer Größe ein.
Die DSGVO ist dann europaweit unmittelbar geltendes Recht und löst praktisch alle nationale Gesetzgebung ab. Nur noch wenige, einzelne Bereiche werden national geregelt. In Deutschland wird die DSGVO durch
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Kategorisiert in: 201810 Datenschutz