
Evaluierung: Hält die IDD, was sie versprochen hat?
1. Januar 2021Dr. Helge Lach (Stv. Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater e.V.) |
1. Einführung, Überblick und Methodik
a) Harmonisierung und Verbraucherschutz
Die zentralen Anliegen der am 22. Februar 2016 in Kraft getretenen IDD (EU-Richtlinie 2016/97) waren insbesondere die Harmonisierung der rechtlichen Regelungen zum Versicherungsvertrieb in den EU-Mitgliedsstaaten und die Verbesserung des Verbraucherschutzes. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben im Jahr 2018 mit gewerbe-, versicherungsvertrags- und aufsichtsrechtlichen Regelungen sowie der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in nationales Recht transformiert.
b) Evaluierung im Jahr 2021
Im Laufe des Jahres 2021 soll die IDD „evaluiert“ werden. Dabei wird geprüft werden, ob die Regelungen angemessen in die nationalen Rechtsrahmen eingebunden wurden und ob sie zu den beabsichtigten Wirkungen führen. Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA (European Insurance an Occupational Pension Authority) hat dazu Mitte November 2020 im Rahmen eines Konsultationsverfahrens einen Fragebogen im Internet veröffentlicht, in dem alle „Stakeholder“ zu Wort kommen sollen. Die Frist zur Beantwortung endet am 1.
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
