Freiheit für die Tarifwechselberatung
15. November 2018Das Tarifwechselrecht ist ein alter Unruheherd in der PKV. Weil sich die Branche lange Zeit schwer tat, hier transparent und kundenfreundlich zu agieren, entstand das problematische Geschäftsmodell der Tarifwechselberater, die häufig weniger auf das Wohl der wechselwilligen Kunden, sondern mehr auf ihr eigenes finanzielles Wohl achteten und denen maximale Einsparungen bei einem Wechsel auch maximale Vergütungen einbrachten.
Heftig umstritten war dabei die Frage, welche Rolle die Vermittler bei der Wechselberatung spielen dürfen. Der BdV war hier wiederholt gegen Vertriebe vorgegangen, weil Makler seiner Meinung nach eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung zur Versicherungsvermittlung anbieten dürften. Es sei darüber hinaus nicht erlaubt, mit Kunden ein gesondertes erfolgsabhängiges Honorar zu vereinbaren. Die gerichtliche Auseinandersetzung des BdV mit MLP in dieser Frage scheiterte jedoch nun endgültig: Das Landgericht Heidelberg hatte die Klage des Verbraucherschutzvereins in erster Instanz abgewiesen. Auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe brachte keinen Erfolg. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig – weil
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Kategorisiert in: 201822 Assekuranz aktuell