Großbatteriespeicher – Probleme und Hinweise zum Underwriting
1. November 2021Leo Ronken (Dipl.-Ing./Betriebswirt (VWA). Der Autor ist Senior Underwriting Consultant bei der Gen Re in Köln.) |
Große Batteriespeicheranlagen werden weltweit zunehmend errichtet. Das U.S. Department of Energy hat mehr als 1.600 weltweite Speicheranlagenprojekte verzeichnet, davon knapp 600 Anlagen mit Lithiumbatterien. <1> In Australien sind zurzeit ca. 56 Anlagen mit einer Leistung von jeweils mehr als 10 MW und einer Speicherkapazität von über 10 MWh errichtet worden oder werden geplant. <2> Sie sollen den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen und Leistungsschwankungen im Netz ausgleichen. Da diese Technologie recht neu ist, liegen aus versicherungstechnischer Sicht bis jetzt nur in begrenztem Umfang Informationen vor, die es erlauben, das Gefährdungspotenzial, das von solchen Großbatteriespeichern ausgeht, zu bewerten. Der vorliegende Artikel erläutert die Gründe für den vermehrten Aufbau solcher Batteriespeicheranlagen, berichtet über einige bereits eingetretene Schäden und zeigt präventive Brandschutzmaßnahmen anhand der bisherigen Schadenerfahrungen auf. Abgerundet wird der Beitrag mit Hinweisen für das Underwriting sowie Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen? Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant. Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
Kategorisiert in: 202121 Rückversicherung