Grundzüge der Grundrente
1. März 2019- Die Grundrente ist von der Grundsicherung zu unterscheiden!
- Es geht Minister Heil nicht um eine Verteilung mit der Gießkanne. Das Grundprinzip der Rentenversicherung (Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung) bleibe erhalten: Wer mindestens 35 Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt hat, soll im Alter mehr Rente herausbekommen als die Grundsicherung.
- Pflege- und Kindererziehungszeiten werden bei den 35 Jahren mitgezählt.
- Es soll keine Bedürftigkeitsprüfung geben – als Respekts vor der Lebensleistung. Bei der Mütterrente gebe es laut Heil schließlich auch keine Bedürftigkeitsprüfung.
- Zu drei Vierteln werden Frauen von der Grundrente profitieren, insbesondere in den östlichen Bundesländern. Die Kritik konzentriert sich daher auf eine Bevorzugung der ostdeutschen Zahnarztgattin. Doch Rentenansprüche sind individuell und unabhängig von der Versorgung des Partners.
- Für Wohngeld ist ein Freibetrag vorgesehen.
Kategorisiert in: 201905 Assekuranz aktuell