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Gruppenversicherungsnehmer als Versicherungsvermittler – Zweiter Akt

1. Mai 2022

Wolf Kindervater (PricewaterhouseCoopers Legal AG, Hamburg) |

Mit Unbehagen sieht die Versicherungsbranche der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Frage entgegen, ob ein Gruppenversicherungsnehmer unter Umständen als Versicherungsvermittler im Sinne von Vermittlerrichtlinie und Versicherungsvertriebsrichtlinie anzusehen ist. Nun hat sich der EuGH bei der Entscheidung einer Vorlage aus Polen zu den Vertragsverhältnissen und einer Vermittlerstellung von Versicherungsnehmern im Rahmen eines Gruppenversicherungsmodells geäußert. <1> Der Entscheidung lassen sich Hinweise darauf entnehmen, wie der EuGH die Vorlage des BGH beurteilen könnte.

I. Hintergrund

Die Behandlung des Gruppenversicherungsvertrags ist in Deutschland aufgrund des ihm innewohnenden Gestaltungspotenzials seit jeher umstritten, sei es in versicherungsvertragsrechtlicher Hinsicht im Hinblick auf etwaige Informationspflichten gegenüber der versicherten Person, sei es aufgrund von steuerrechtlichen Fragestellungen oder auch – wie zuletzt – insbesondere zu der Frage, ob ein Gruppenversicherungsnehmer als „Gruppenspitze“ ggf. als Versicherungsvermittler im Sinne der Gewerbeordnung anzusehen ist. Nicht umsonst hat sich die BaFin im

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