Haftungsfalle Umdeckung – Deckungslücken durch inkonsistente Vergleichsprogramme
1. Februar 2024Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt Universität Berlin) |
I. Das Problem
Vergleichsprogramme, die von Versicherern und Vermittlern genutzt werden sind im Wettbewerb zulässig und gebräuchlich. <1> Sie verbessern nach allgemeiner Meinung die Transparenz auf den Märkten und sorgen dafür, dass die Versicherungsnehmer (VN) mit Produkten versorgt werden, die ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen oder doch zumindest nahekommen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Vergleichsprogramme die Leistungen der Versicherungsprodukte vollständig erfassen, sodass ein adäquater und sachangemessener Preis-Leistungsvergleich möglich wird. Vermittler können Produkte, die die Kunden in der Vergangenheit abgeschlossen haben, mit neuen auf den Markt kommenden Deckungskonzepten vergleichen und mit den Kunden darüber diskutieren, ob eine Umdeckung sinnvoll ist, weil das neue Produkt die Kundenwünsche und Bedürfnisse besser, passgenauer, umfassender, letztlich also adäquater und möglicherweise sogar preisgünstiger abbildet und befriedigt.
Voraussetzung für eine solche, die Kundenwünsche und Bedürfnisse optimierende Umdeckung ist allerdings, dass das jeweils verwendete Vergleichsprogramm in der Lage ist, objektiv,
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