Haftungsrisiko Tieraufseher – wer haftet bei einem Reitunfall?
15. Oktober 2019Jonas Geesen (Der Autor hat mit seiner Abschlussarbeit zu dem Thema sein Studium der Rechtswissenschaften (Unternehmens- und Wirtschaftsrecht) an der Leuphana Universität Lüneburg 2018 beendet. Die Arbeit wurde durch Prof. Dr. Hohlbein und Andreas Kelb betreut und durch die E+S Rückversicherung AG unterstützt. Nach mehreren Praktika in der Hannover Rück-Gruppe ist der Autor seit Mitte 2018 im Underwriting der Hannover Rück SE tätig.) |
Die Privathaftpflichtversicherung und die Tierhalterhaftpflichtversicherung mögen, gemessen am Prämienvolumen, in den Portfolios von Kompositversicherern vergleichsweise kleine Sparten sein. Und doch wiegen die aus Tierunfällen resultierenden Schäden mitunter schwer und entpuppen sich für die Versicherungsbranche als kostspielig. Insbesondere die Pferdehalterhaftpflichtversicherung hat das Potential für Großschäden. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse von mehr als 280 Schadenmeldungen aus den Jahren 2001 bis 2017 aus Privat- und Tierhalterhaftpflichtrückversicherungspolicen deutscher Erstversicherer im Rahmen einer Abschlussarbeit an der Leuphana Universität Lüneburg.
Potential für Großschäden
Reitunfälle sind in Deutschland generell keine Seltenheit.
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Kategorisiert in: 201920 Haftpflicht