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Handlungsbedarf bei Restschuldversicherungen

1. Juli 2017

Wegen der Provisionsgestaltung und der Koppelung mit der Kreditvergabe steht die Restschuldversicherung seit längerem in der Kritik der Verbraucherschützer. Eine aktuelle Marktuntersuchung der BaFin zeigt, dass es Handlungsbedarf gibt. Die Untersuchung ergab, dass die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen teilweise außerordentlich hoch sind. Zwölf Kreditinstitute gaben an, 50% der Versicherungsprämie zu erhalten. Bei zwölf weiteren Banken lag der Provisionshöchstsatz unter 50%, bei sieben Instituten über 50%. In wenigen Einzelfällen betrugen die Provisionen sogar mehr als 70%.

Ein weiteres Untersuchungsergebnis war, dass Restschuldversicherungen bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags generell optional angeboten werden und nicht verpflichtend sind. So gaben etwa zwei Drittel der befragten Banken an, tendenziell mehr Verbraucherdarlehensverträge ohne Restschuldversicherung zu vergeben als mit der Absicherung. Ein Drittel der Institute vertreibt die Mehrzahl ihrer Verbraucherdarlehensverträge allerdings konstant mit Restschuldversicherung. Beim Verbraucher könne dann der Eindruck entstehen, dass ein Darlehensvertrag an den Abschluss einer Restschuldversicherung geknüpft sei.

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