Höchstrechnungszins: Die Lebensversicherer hängen in der Luft – Comeback für Riester?
1. Mai 2024M.S. |
Die deutschen Lebensversicherer hängen momentan in der Luft. Ohne eine Entscheidung des Finanzministeriums zur Anpassung des Höchstrechnungszinses zum 1.1.2025 können sie die neue Tarifgeneration nicht kalkulieren. Womöglich wird das aber auch gar nicht nötig sein. Denn es sei momentan – Stand 24. April – noch vollkommen offen, ob die Politik überhaupt erhöht werde, und wenn ja, auf welchen Wert, sagte Dr. Guido Bader, Vorstandschef der Stuttgarter, bei einem Pressegespräch.
Die DAV hatte einen Zins von 1,0% empfohlen. In früheren Jahren war die Anpassung des Zinses meist ein Selbstgänger – BaFin und Politik folgten in der Regel der Empfehlung der Aktuare. Diesmal könnte es angesichts der volatilen Zinsentwicklung und den zuletzt rückläufigen Zinsen bei gleichzeitig erwarteten weiteren Zinssenkungsschritten der EZB Bedenken in der Politik geben, den Rechnungszins so deutlich zu erhöhen. Denn damit würden klassische Garantieprodukte ein Comeback erleben – womöglich mit all den Risiken, die sich in den vergangenen Jahren durch den
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
Kategorisiert in: 202405 Assekuranz aktuell Biometrie Lebensversicherung Riester