Honorarberatung überzeugt nicht
1. April 2025Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |
Prof. Dr. Lukas Linnenbrink (Fachhochschule Dortmund) |
Die Europäische Union will Kleinanlegern Mut machen, ihr Geld rentierlicher anzulegen. Dafür sollen sie unter anderem vor Interessenkonflikten durch Provisionen bewahrt werden. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Kunden das oft gar nicht wollen.
Derzeit erfolgt der Trilog zur sogenannten Kleinanlegerstrategie. Das ist eine Omnibusrichtlinie zur Änderung bestehender Richtlinien wie unter anderem derjenigen zum Versicherungsvertrieb (IDD). Es liegen dazu ein Vorschlag der EU-Kommission von 2023 <1> und Änderungsvorschläge des Parlaments <2> und des Rates von 2024 <3> vor. Ziel ist, den Verbraucherschutz bei Anlagen und Versicherungsanlagen zu verbessern und Kunden zu befähigen, von den Vorteilen des Kapitalmarkts zu profitieren.
Interessenkonflikte durch Provision vermeiden
Ein in der Versicherungswirtschaft viel diskutiertes Detail ist, die Gefahr schädlicher Interessenkonflikte zwischen Vermittlern und Kunden zu reduzieren, die aus einer Gewährung von Anreizen durch die Versicherer entstehen kann. Außerdem können solche Anreize,
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