Honorare im Firmengeschäft weiter erlaubt
1. Februar 2017Das umstrittene Gesetz zur Umsetzung der IDD ist Mitte Januar von der Bundesregierung ohne größere Änderungen verabschiedet worden – mit einer für die Makler wichtigen Ausnahme: Im Gewerbe- und Industriegeschäft ist die Vermittlung von Versicherungen gegen Honorar nun doch weiterhin erlaubt. Der Referentenentwurf hatte als Ausnahme vom Honorarverbot lediglich vorgesehen, dass die Makler im Firmengeschäft gegen Honorar beraten dürfen. Alle anderen strittigen Punkte, gegen die es starke Proteste vieler Vermittlerverbände gab, sind dagegen unverändert geblieben. Die Privilegierung der Versicherungsberater gegenüber den Vermittlern (weil sie keiner Stornohaftung unterliegen) bleibt bestehen, ebenso das Provisionsabgabeverbot. Der VDVM kritisierte, dass es beim Honorar kein Verbot von erfolgsabhängiger Vergütung gebe.
Die Veränderung beim Honorarverbot im Firmengeschäft ist ein Erfolg der Maklerlobby. Insgesamt sind die Vermittler aber offenbar nur begrenzt in der Lage, im Schulterschluss mit dem GDV ihre Interessen tatsächlich einheitlich und substanziell in Berlin zu vertreten.
Kategorisiert in: 201703 Assekuranz aktuell