IDD-Evaluierung: Vergütungssysteme vergessen?
15. April 2021Dr. Michael Erdmann (Der Autor war jahrelang als Versicherungsagent tätig und ehemaliger Vorsitzender des BVK-Bezirksverbandes Niedersachsen-Süd) |
Zur Zukunft des persönlichen Versicherungsvertriebs
Die Vertriebswelt ist in Ordnung, wenn da nur nicht der Gesetzgeber wäre. Eine Evaluierung der IDD zur Verbesserung der Beratungsqualität mittels zweier Umfragen unter sog. Stakeholdern kritisierte vor allem die bürokratischen Regularien. Nahezu einhellig kommen DVAG <1> und BVK <2> zu dem Ergebnis, dass Kostenausweise, Geeignetheitsprüfungen und Produktinformationsblätter kaum zur Verbesserung beitragen. Lediglich die Verpflichtung zur Weiterbildung schnitt in den Benotungen der befragten Vermittler noch einigermaßen gut ab.
Völlig untergegangen in den Befragungen ist allerdings die Bewertung der Installierung des § 48a VAG, der zumindest die Frage nach der Bedarfsgerechtigkeit der vorherrschenden Vergütungssysteme für Kunden stellt. Man kann dies so deuten, dass sich da im Grunde nicht viel geändert hat. Es dürfte allerdings kaum zu bestreiten sein, dass Vergütungsanreize nicht unerheblich Einfluss auf Verkaufsmotive und -verhalten haben.
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