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IDD: Nachhaltige Vergütungspolitik entwickeln

23. April 2018

Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |
Prof. Dr. Michael Radtke (Fachhochschule Dortmund) |

Die bis 23.2.2018 umzusetzende Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) <1> verlangt von allen Vertreibern (Versicherungsunternehmen und Vermittlern), „gegenüber ihren Kunden stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse (zu) handeln“. <2> Um diesen Grundsatz zu erfüllen, soll insbesondere sichergestellt werden, „dass Versicherungsvertreiber nicht in einer Weise vergütet werden oder die Leistung ihrer Angestellten nicht in einer Weise vergüten oder bewerten, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu handeln, kollidiert“ <3>.

Für die Umsetzung dieser Bestimmung stellen sich eine Menge Fragen. So werden Angestellte, aber in Deutschland weitaus häufiger Versicherungsvertreter zum Absatz von Versicherungen in vielfältiger Weise angereizt. Dabei stehen monetäre Anreize klar im Vordergrund, die teils proportional zum Umsatz (Provision <4>), teils in Abhängigkeit von Zielen gewährt werden. Bei den für den Absatz von Versicherungen ebenfalls bedeutsamen Versicherungsmaklern dominieren ähnliche Vergütungs- und Anreizsysteme.

BaFin macht Druck auf die Versicherer

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