Kein Widerspruchsrecht gegen Bestandsübertragung bei Maklerwechsel wegen fehlender Originalvollmacht (II.)
1. Februar 2018Wolf Kindervater (RA, Hamburg) |
Im ersten Teil „Kein Widerspruchsrecht gegen Bestandsübertragung bei Maklerwechsel wegen fehlender Originalvollmacht“ (ZfV 2018, S. 56 ff.) ist der Autor zu dem Ergebnis gekommen, dass die rechtliche Bewertung von Bestandsübertragungen durch Michaelis/Schwintowski (ZfV 2017, S. 353f. und ZfV 2017, S. 518f.) nicht zutreffend ist. Im zweiten Teil nun untersucht der Autor die rechtlichen Vorgänge bei einer branchenüblichen Bestandsübertragung von einem Makler auf einen anderen Makler aufgrund der Vorlage einer neuen Maklervollmacht und nimmt zum Schicksal des Courtageanspruchs Stellung.
III. Rechtliche Bewertung von Bestandsübertragungen
Doch wenn die von Michaelis/Schwintowski bemühte Konstruktion keine Erklärung bietet, wie sind die in der Versicherungsbranche bei Einreichung einer neuen Maklervollmacht üblichen Abläufe rechtlich zu erklären?
In der Ausstellung der (neuen) Maklervollmacht durch den Versicherungsnehmer liegt zunächst schlicht eine Bevollmächtigung zur Legitimation gegenüber dem Versicherer. Die darauf folgende Übermittlung der Maklervollmacht
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