Klagen über die Schadenregulierung
4. Mai 2018Bedenkliche Trends sieht der VDVM bei der Schadenregulierung im deutschen Markt: Während Verbandspräsident Bräuchle den großen Versicherern wie Allianz, HDI und Zurich überwiegend ein gutes Zeugnis ausstellte, machte er vor allem bei kleineren Gesellschaften Probleme aus: Hier sei eine zunehmend häufigere und „niederschwellige“ Einschaltung von Rechtsanwälten auf Seiten der Versicherer festzustellen. Dann werde aus der Regulierung des Schadens häufig eine Abwehr der Ansprüche des Kunden. Manche Anwaltskanzleien hätten sich förmlich darauf spezialisiert, systematisch nach Ablehnungsgründen zu suchen.
Nach Obliegenheitsverletzungen fahndeten die Versicherer-Rechtsanwälte dabei akribisch. Der neuste Trend seien die sogenannten Betreiberpflichten. Dabei geht es um die Einhaltung der behördlichen oder sonstigen Vorschriften für den Betrieb des Versicherungsnehmers. Bräuchle, Mitglied der Geschäftsleitung von Marsh Deutschland, berichtete von einem Schadenfall, bei dem der Versicherer SV Sparkassen Versicherung Sachsen zunächst immer neue Unterlagen angefordert und schließlich sämtliche Unterlagen zur Betriebsgenehmigung aus den letzten 30 Jahren verlangt habe. Am Ende stellte das versicherte Unternehmen
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Kategorisiert in: 201721 Assekuranz aktuell Schadenregulierung