Klare Linie bei der Vermittlervergütung
15. April 2017Dr. Marc Surminski |
Scharf sind die Proteste mancher Vermittler-Interessenvertreter gegen die Umsetzung der IDD. Während die Bundesregierung bisher keine Neigung erkennen ließ, an ihrem Konzept etwas zu ändern, und der Bundestag die Sache in erster Lesung durchgewunken hat, ohne dass die Abgeordneten der Koalition gravierende Einwände zu Protokoll gaben, schießen einige Vermittlerverbände nun mit großen Kanonen auf das Gesetz. Es sei verfassungswidrig, hat Prof. Schwintowski in einem Gutachten für den AfW festgestellt. Im Zentrum der Kritik steht der Zwang zur Provisionsvergütung für Makler im Privatkundengeschäft. Das Verbot, Honorarvereinbarungen mit den Verbrauchern zu schließen, sei der schwerstmögliche Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der freien Vermittler und die vom Gesetzgeber geplante Provisionsbindung des Versicherungsvermittlers an die Versicherungsunternehmen verfassungswidrig.
Es erstaunt, dass nun auf einmal in Maklerkreisen die Honorarvergütung so beliebt ist. Bislang fristete sie mehr oder weniger ein Schattendasein, und der Kampf um den Erhalt der Abschlussprovision befeuerte die politische Arbeit. Die Abschlussprovision stand ja zu Beginn des europäischen Entscheidungsprozesses durchaus zur Disposition. Dann wurde in der endgültigen Fassung der IDD ein Provisionsverbot verhindert, und die Bundesregierung entschied – wie von der Branche gewünscht –, für die Makler die Abschlussprovision als Leitvergütung im Privatkundengeschäft zu erhalten und die Honorarberatung stattdessen durch die Privilegierung des neu aufgestellten „unabhängigen Versicherungsberaters“ zu fördern. Aber diese klare Linie zu Gunsten der Provisionen ist nun offenkundig auch nicht nach dem Geschmack mancher Vermittler und ihrer Interessenvertreter.
Ob das Konzept der Bundesregierung der richtige Weg ist, um die Honorarvergütung zu fördern, sei einmal dahingestellt. Auch die vorgesehene Verrechnung von Provisionen bei der Vermittlung von Bruttotarifen erscheint problematisch. Aber die grundsätzliche Trennung der Vergütungsformen ist durchaus sinnvoll. Zu groß ist das Risiko, dass hier mit Mischformen agiert und die Vergütung von moralisch weniger gefestigten Marktteilnehmern je nach Einzelfall optimiert wird. In der Vergangenheit gab es ja genug Anschauungsmaterial, wie aus Beratungskunden mehr Geld herauszuholen war.
Zwar geht der Gesetzgeber aus Sicht der Maklerpraxis in einem Punkt deutlich zu weit: Für bestimmte Serviceleistungen, etwa bei der Schadenbearbeitung, sollte es den Maklern auch im Privatkundengeschäft weiter erlaubt sein, ein Honorar zu vereinbaren. Bei der reinen Vermittlungsleistung müssen sie sich aber entscheiden: Honorar oder Provision. Wenn man von der Überlegenheit der Abschlussprovision als Vergütungsform überzeugt ist, wird man dieser klaren Trennung, wie sie die Bundesregierung vorsieht, kaum widersprechen können.
Wer in der Honorarberatung großes Potenzial sieht, soll sein Geschäftsmodell entsprechend ändern. Mit dem Bruttoprämien-Rabattsystem mag es künftig ein fragwürdiges Argument geben, mehr deutsche Schnäppchenjäger für diesen Weg zu begeistern. Alle anderen Vermittler sollten selbstbewusst zur Provisionsvergütung stehen und den Kunden beweisen, dass sie ihr Geld wert sind – ob nun mit oder ohne IDD.
Kategorisiert in: 201708 Titelthema Wirtschaftskommentar