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Leistungskürzung in der Betriebsschließungsversicherung wegen staatlicher Finanzhilfen?

15. Juli 2021

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität Berlin) |

I. Grundfragen

Viele Versicherungsnehmer, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, fragen, ob der Versicherer seine Leistung wegen staatlicher Unterstützungsleistungen mindern darf. Die Antwort auf diese Frage dürfte nach dem gegenwärtigen Stand der Diskussion in Literatur und Rechtsprechung überwiegend Nein lauten, allerdings mit unterschiedlichen Begründungen und Gewichtungen. Im Kern werden drei Szenarien diskutiert: Die Betriebsschließungsversicherung als Summenversicherung, die Betriebsschließungsversicherung als Schadensversicherung und (in beiden Fällen) leistungseinschränkende Klauseln in den AVB. In einem Exkurs (IV) wird ergänzend die Frage nach einer etwaigen Rückzahlung staatlicher Leistungen wegen des Anspruches aus einer BSV diskutiert.

II. Die Betriebsschließungsversicherung als Summenversicherung

1. Das alte VVG

Der Begriff Summenversicherung kommt im geltenden VVG nicht vor. Auch die – nicht einheitlichen – AVB für Betriebsschließungsversicherungen kennen diesen Begriff nicht. <1> Der Begriff Summenversicherung stammt aus der Wissenschaft, worauf schon die Motive zum VVG <2> hinweisen. Dort wird er definiert als eine Vereinbarung, die bezweckt,

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