Leistungsversprechen in widrigen Fällen: Die Assekuranz lässt kein Ausfallrisiko zu
15. September 2018Alwin Gerlach (Der Autor war viele Jahre für ein großes Rückversicherungsunternehmen tätig.) |
Das Leistungsversprechen eines Erstversicherers bei Vertragsabschluss, die zugesagte Leistung bei Ablauf oder im Schadenfall zu erfüllen, ist als grundsätzlich garantiert anzusehen. Die Befürchtung von Ausfallrisiken ist unbegründet. Ein Netzwerk mit hoher Absicherung ist durch Bafin, GDV, Protektor und die gesamte Branche gegeben. Entscheidet sich ein Erstversicherungsunternehmen für ein neues, geändertes Geschäftsmodell, entspricht dies grundsätzlich der Normalität im Wirtschaftsgeschehen.
Gleiches gilt für Rückversicherer, die sich zur Entlastung gebundenen Kapitals aus bestimmten Branchen zurückziehen oder ausgesuchte Teilbestände veräußern. Als Risikoträger für derartige Portfolios oder in Abwicklung befindliche Geschäftssegmente existiert ein solventer Markt, repräsentiert durch Gesellschaften mit Kapazitäten wie Mylife, Darag, Compre und Viridium als weitere Absicherung. Im Verhältnis Rückversicherer zum Erstversicherer und Versicherungsnehmer besteht kein Anlass für Befürchtungen, dass Leistungsversprechungen nicht erfüllt werden.
Die Einbindung der Rückversicherer
Betrachtet man die gesamte Kapazitätskette (Non Life/Life), stehen dort neben Erstversicherern auch
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Kategorisiert in: 201818 Ausfallrisiko