MaGO für kleine Versicherer – ein Überblick
15. April 2020Prof. Dr. Christof Wiechers (Fachbereich Finanzwirtschaft, Hochschule Harz. Der Autor ist Diplom-Wirtschaftsmathematiker, Aktuar DAV und berät Versicherungsunternehmen bei aktuellen Fragestellungen zum Thema Solvency II und Kapitalanlage.) |
Zum 1. April 2020 traten die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen in Kraft, kurz MaGO für kleine Versicherer. Damit werden viele Anforderungen, die bisher nur für die Solvency II-regulierten, also die „großen“ Versicherer galten, explizit auch für kleine Versicherer zur Pflicht. Der vorliegende, kurze Überblick zu den einzelnen Anforderungen soll eine Hilfe darstellen, welche wesentlichen Felder angegangen werden müssen.
Wen betrifft es ab wann?
Wie der Name schon sagt sind kleine Versicherer im Sinne von §211 VAG betroffen, grob gesagt also alle Versicherungsunternehmen mit weniger als 5 Mio. Euro Jahresprämie und weniger als 25 Mio. Euro versicherungstechnischen Rückstellungen – ausgenommen sind Pensions- und Sterbekassen. Häufig handelt es sich bei den nun betroffenen Unternehmen um kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit schlankem Aufbau, regionaler Verwurzelung
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.