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Maklermarkt: Bringt ein Gerichtsurteil das Ende der Illusion?

3. August 2020

M.S. |

Die IDD hat einen alten Grundkonflikt im Maklergeschäft versucht zu regeln: Wie muss die Beratungsgrundlage aussehen, von der aus dem Kunden Angebote gemacht werden? Oder, simpler ausgedrückt: Wie viele Versicherer muss der Makler überhaupt berücksichtigen? Schon bei der ersten EU-Vermittlerrichtlinie und der Debatte um einen „best advice“, den der Makler womöglich schulde, ist diese Frage umstritten gewesen. Die IDD zieht sich nun ebenfalls mehr oder weniger elegant mit einem unbestimmten Rechtsbegriff aus der Affäre: „Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen.“

Aber was ist „hinreichend“? Hier hat das Landgericht Heidelberg im Verfahren des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen das als Versicherungsmakler zugelassene Vergleichsportal Verivox ein bemerkenswertes Urteil gesprochen. Darauf hat Prof. Beenken (Fachhochschule Dortmund) kürzlich in einem Beitrag für das „Versicherungsmagazin” hingewiesen. Nach Meinung dieses Gerichts hätte das Vergleichsportal nämlich die Kunden darauf hinweisen

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