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Mehr Innovationen in der Rentenphase

1. März 2018

Dr. Marc Surminski |

Die lebenslangen Rentenleistungen sind seit einiger Zeit das zentrale Verkaufsargument der meisten Lebensversicherer. Auf das Risiko, die eigene Lebenserwartung zu unterschätzen, baut auch die Kampagne des GDV „Du lebst sieben Jahre länger als Du denkst“ auf. Das Problem: Sind die Rentenpolicen für die Kunden wirklich ein gutes Geschäft, oder rechnen die Lebensversicherer so große Risikopuffer ein, dass sich die Sache unter Renditeaspekten nur für sehr lang lebende Rentner lohnt?

Die aktuelle Untersuchung des map-Reports über Fondspolicen zeigt, dass es bei den garantierten Rentenfaktoren für die Umwandlung des Fondsvermögens erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern gibt, die darauf schließen lassen, dass sich manche Gesellschaften hier nicht durch zu hohe Rentenfaktoren eine Last für die Zukunft aufbürden wollen. Nach Berechnungen des map-Reports sind die Zeiten, in denen die Kunden ihr eingezahltes Geld mit den garantierten Leistungen „wieder heraus haben“, sehr heterogen: Vor Steuern ist das bei einem Versicherer nach rd. 95 Jahren der Fall, bei einem anderen nach 121 Jahren.

Solche Werte und solche Unterschiede sind den Kunden kaum zu vermitteln, auch wenn die Leistungen durch Überschüsse in der Realität natürlich höher ausfallen und die „Amortisationsphasen“ dementsprechend kürzer sein dürften. Der Umgang mit den Rentenfaktoren wird aber manche Kritiker der Branche darin bestärken, die Lebensversicherer für eine allzu pessimistische Risikokalkulation an den Pranger zu stellen – auch weil das Risikoergebnis in der Zinskrise zunehmend wichtiger für die Unternehmen wird. Wenn gleichzeitig noch Meldungen die Runde machen, dass die Lebenserwartung in Deutschland für bestimmte Altersgruppen tatsächlich erstmals wieder leicht rückläufig ist, müssen die Lebensversicherer aufpassen, dass sie ihr zentrales Leistungsargument nicht durch eine zu reserveorientierte Kalkulation entwerten.

Nur müde lächeln über solche Probleme können im Moment aber alle diejenigen Kunden, die bei Rentenbeginn nicht mehr gesund sind und eine deutlich geringere Lebenserwartung haben. Ihnen dürfte der Slogan des GDV wie Hohn in den Ohren klingen, denn sie haben wenig an Return aus ihren Verträgen zu erwarten. Über die Vereinbarung von Mindestbezugszeiten kann man dem bei Vertragsbeginn zwar zum Teil entgegenwirken; wer als kranker Mensch aber mit 65 verrenten muss, macht in der Regel keinen guten Schnitt.

Das Konzept der Vorzugsrente, wie es sich im lange Zeit von Zwangsverrentungen dominierten englischen Markt etabliert hatte, fand in Deutschland bislang kaum Nachahmer. Dabei ist es wie geschaffen für Riester und Rürup: Kranke Kunden würden nach entsprechender Diagnose und Risikokalkulation höhere Renten bekommen als gesunde Rentner mit höherer Lebenserwartung. Wer nicht sieben Jahre länger lebt, erhält dann wenigstens mehr Geld für die verbleibenden Rentenjahre. Das Konzept individualisiert die Rentenleistung und schmälert den allgemeinen Risikopuffer (und damit einen wichtigen Gewinntopf) der Privatrentenversicherung. In der hypersensiblen, auf Gleichbehandlung fixierten deutschen Öffentlichkeit würden solche „Geschäfte mit dem Leiden“ womöglich zunächst auf Befremden stoßen. Wer sich vom Wettbewerb abheben und auch gesundheitlich beeinträchtigten Einmalbeitragskunden für ihre Verrentung etwas Besonderes bieten will, könnte es aber auf einen Versuch ankommen lassen.

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