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Mehr Transparenz in der Lebensversicherung: Reform bringt Bewegung in die Gestaltung der Standmitteilungen

1. August 2019

Henning Kühl (Chefaktuar des Zweitmarktspezialisten Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV))|

Die Neuregelung des §155 VVG <1> zeigt Wirkung in der Lebensversicherung: Die Mehrheit der deutschen Lebensversicherer hat ihre Standmitteilungen überarbeitet und erfüllt die neuen gesetzlichen Mindestanforderungen. Einige Versicherer haben die neuen Pflichtangaben in ihre Standmitteilungen aufgenommen, andere haben die Infobriefe komplett überarbeitet. Nur mit vollständigen, korrekten, verständlichen und individuell auf die jeweilige Lebensversicherung ausgearbeiteten Standmitteilungen können sich Versicherte ein vollständiges Bild über den Zustand ihrer privaten Altersvorsorge machen.

Außerdem stärkt es das Vertrauen in die Lebensversicherung, wenn Kunden in ihrer Standmitteilung erkennen können, warum und in welcher Weise genau sich die Vertragswerte gegenüber dem Vorjahr verändert haben. Deshalb untersucht Policen Direkt den Umsetzungsstand des §155 VVG. Alle Gesellschaften und deren gängigste Tarifvarianten befinden sich im Bestand. Der Marktüberblick zu den Standmitteilungen der Lebensversicherer ist für die klassische Lebensversicherungen nahezu vollständig.

Im Frühjahr wurde so die erste große Transparenzstudie veröffentlicht, die

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