Mögliche kontextuelle Versicherungsnebengeschäfte
1. Mai 2018Prof. Dr. Harald Brachmann |
Neben Versicherungsgeschäften dürfen Erstversicherungsunternehmen nur solche Geschäfte betreiben, die mit Versicherungsgeschäften in Zusammenhang stehen. § 15 Abs.1 VAG (Versicherungsfremde Geschäfte) ist in der Weise formuliert, dass neben der Generalklausel des Satzes 1 bzgl. versicherungsgeschäftskonformer Nebengeschäfte spezielle Aussagen zum Begriff des „Zusammenhanges“ zwischen Versicherungs- und Versicherungsnebengeschäften getroffen werden (Sätze 2, 3, 4).
Mögliche Versicherungsnebengeschäfte gemäß § 15 Abs. 1…
a) … Satz 1 VAG
Ein Zusammenhang mit Versicherungsgeschäften besteht hier in unmittelbarer Art.
– Kapitalanlagegeschäfte
Aufgrund der Vorbeiträge erhält das VU heute Einzahlungen, die erst demnächst im Versicherungsfall zu Auszahlungen führen. In der Zwischenzeit legt das VU die Einzahlungen an. Daraus ergibt sich, dass zwischen dem Versicherungs- und Kapitalanlagegeschäft ein unmittelbarer Zusammenhang besteht bzw. eine Verbundenheit. Die Verbundenheit weist insoweit graduelle Unterschiede auf, als für den Kompositversicherer die Kapitalanlage ökonomisch sinnvoll, für den Lebensversicherer erforderlich (s. das Spargeschäft) ist. Auch die Bereithaltung von Solvabilitäts-, Mindestkapital befördert die Kapitalanlage.
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
Kategorisiert in: 201809 Organisation