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Nachhaltigkeit der Finanzdienstleistungswirtschaft auf der Grundlage der EU-Taxonomieverordnung

1. August 2022

Prof. Dr. rer. pol. Matthias Müller-Reichart (Hochschule RheinMain, Lehrstuhl für Risikomanagement der Wiesbaden Business School, Studiengangleitung Insurance and Banking) |
Kim Vanessa Graumann (Master of Science Versicherungs- und Finanzwirtschaft, Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Risikomanagement der Wiesbaden Business School) |

1. Die EU-Taxonomieverordnung als regulatorischer Ausgangspunkt aller Nachhaltigkeitsüberlegungen

Grundlage aller Nachhaltigkeitsüberlegungen der Finanzdienstleistungswirtschaft stellt die EU-weite Taxonomieverordnung dar, die mit ersten Bestimmungen zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist. Um den Unternehmen ein Manual zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen an die Hand zu geben, hat die EU einen Taxonomie-Kompass entwickelt, der in leicht verständlicher Form die Nachhaltigkeitsziele verschriftlicht. Als Dogma der Taxonomieverordnung gilt, dass jegliche wirtschaftliche Aktivität (z.B. die Investition in eine Kapitalanlage oder in eine neue Produktionsanlage, die Versicherungsdeckung eines wirtschaftlichen Risikos, die Einstellung eines Mitarbeiters, etc.) mindestens einem der seitens der EU definierten Nachhaltigkeitsziele dienen muss und gleichzeitig keinem dieser Ziele widersprechen darf.

Das Primat der Taxonomieverordnung fokussiert aktuell den Bereich

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