Nachhaltigkeitspräferenzen – Was ist das? (I.)
15. März 2022Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt Universität, Berlin) |
I. Hintergrund
Am 21.04.2021 sind mehrere Delegierte Verordnungen (DV) in Kraft getreten, mit denen gleichlautend Wertpapierfirmen, Verwalter alternativer Investmentfonds, Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber verpflichtet werden, die individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln. Die an die Kunden gerichteten Empfehlungen sollen in Zukunft sowohl die finanziellen Ziele also auch etwaige von den Kunden geäußerte Nachhaltigkeitspräferenzen widerspiegeln.
Dabei sollten zunächst die anderen Anlageziele, der Zeithorizont und die individuellen Umstände des Kunden bewertet werden, bevor die potenziellen Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abgefragt werden. <1>
In allen weitgehend übereinstimmenden DV heißt es, dass die Verordnung ab dem 02.08.2022 gilt. <2>
Wertpapierfirmen, Versicherungen und Finanz- sowie Versicherungsvermittler sind somit europaweit verpflichtet, ab 02.08.2022 von den Kunden der Finanzdienstleistungen und/oder der Versicherungsanlageprodukte – zum Beispielfonds gebundenen Lebensversicherungen – die individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen abzufragen und in die Geeignetheitsprüfung zu integrieren.
II. Sinn und Zweck
Der Grund, ab 02.08.2022 bei den Kunden die Nachhaltigkeitspräferenzen abzufragen,
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Kategorisiert in: 202206 Nachhaltigkeit