Nachholbedarf in Sachen Transparenz und Servicegebühren
1. März 2024Bei den Versicherungsvermittlern gibt es offenbar noch Nachholbedarf in Sachen Transparenz. Das legen die Ergebnisse des aktuellen AfW-Vermittlerbarometers nahe, für das mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler Auskunft im Rahmen einer Online-Umfrage erteilten. Drei Viertel (74%) der Finanzanlagenvermittler (34f-Vermittler) machen den Kunden gegenüber ihre Vergütung mehr oder weniger transparent, während dieser Wert bei den Versicherungsvermittlern (nach 34d) lediglich bei 37% liegt. Entsprechend lehnen fast dreimal so viele 34d-wie 34f-Vermittler die Transparenz bezüglich ihrer Vergütung ab (37% zu 13%).
Der Grund für diesen Unterschied: Im Investmentbereich besteht schon seit mehr als zehn Jahren die Pflicht, die vereinnahmte Provision dem Kunden gegenüber offenzulegen. Der Versicherungsbereich ist noch nicht so weit – trotz aller bisheriger Transparenzregulierung. Und den Versicherungsvermittlern fällt es offenbar schwer, sich beim Kunden freiwillig zu ihrer Vergütung zu bekennen. Ein größeres Potential für zusätzliche Einnahmen tut sich künftig nach Ansicht des AfW bei den Servicegebühre auf. Für solche Dienstleistungen kann mit
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