Neugeschäftsbremse Rechnungszinserhöhung
1. April 2024M.S. |
Wenn der Höchstrechnungszins tatsächlich wie von der DAV vorgeschlagen zum 1. Januar 2025 auf 1% erhöht werden sollte, wäre das für die Lebensversicherer grundsätzlich eine gute Nachricht. Allerdings ergeben sich dadurch für den Vertrieb kurzfristig auch erhebliche Herausforderungen.
In den letzten Jahrzehnten bedeutete eine Veränderung des Rechnungszinses immer eine Herabsetzung – und in der Regel die Gelegenheit für die Vermittler zu einem Schlussverkauf. Diesmal wäre es umgekehrt, wie Lars Heermann, Analyst bei Assekurata, anlässlich der Präsentation der aktuellen Überschussstudie der Rating-Agentur hervorhob. Weil ein höherer Rechnungszins in der Kalkulation niedrigere Prämien für dasselbe Risiko bedeute, mache es für die Kunden Sinn, mit dem Abschluss noch bis ins nächste Jahr zu warten. Und Vermittler müssten schon aus Haftungsgründen darauf drängen, dass ihre Kunden die Verträge erst nach der Zinserhöhung abschließen.
Insgesamt dürfte eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses von 0,25% auf 1% aus finanzmathematischer Sicht eine Prämienreduzierung von ca. 7-8% bedeuten, so
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Kategorisiert in: 202404 Assekuranz aktuell