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Offene Fragen beim Sozialpartnermodell

1. Januar 2017

Dr. Marc Surminski  |

Die Deutsche Aktuarvereinigung sieht viele offene Fragen beim Regierungsentwurf zu den Betriebsrenten – vor allem beim neuen Sozialpartnermodell, für das keine Garantien vorgesehen sind. Das Garantieverbot betrachtet die Standesvertretung grundsätzlich kritisch. Dr. Richard Herrmann, Vorsitzender des Fachausschusses Altersversorgung der DAV, listete beim „Dialog Altersvorsorge“ Mitte Dezember in Köln im Detail etliche Diskussionspunkte zum neuen bAV-Konzept auf, bei denen er sich von der Bundesregierung entsprechende Erläuterungen bzw. Veränderungen erhofft.

Drei strittige Punkte waren es vor allem, die Herrmann beim Sozialpartnermodell besonders in den Vordergrund stellte. So wünschte er sich die Übernahme der für die Rentenphase im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen auch in die Anwartschaftsphase. Die Zielrente im Alter sollte durch Umrechnung des vorhandenen Versorgungskapitals in eine lebenslange Rente berechnet werden, wobei es keine Garantie der Umrechnungsfaktoren und keine Garantie des erreichten Versorgungskapitals gebe. Außerdem sollte eine Zielrente für vorzeitige Leistungsfälle (Invalidität, Hinterbliebene) eingeführt werden, um die neue bAV-Form

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