Ombudsmann und Versicherungsmathematik
1. Mai 2019Der neue Versicherungsombudsmann Dr. Wilhelm Schluckebier hat kurz nach seinem Amtsantritt die Lebensversicherungskunden dazu animiert, sich bei Ärger über zu geringe Auszahlungen aus ihren Verträgen bei ihm zu melden. In einem Interview mit Test.de beschrieb er die Eingriffsmöglichkeiten seiner Schlichtungsstelle und wies darauf hin, dass sie auch die Prüfung von versicherungsmathematischen Sachverhalten einschlössen.
„Der Ombudsmann prüft beispielsweise, ob die Ablaufleistung im Vergleich zu früheren Prognosen angesichts der vom Versicherer angegebenen Zinsentwicklung rechnerisch plausibel ist. Vor allem bei Verträgen mit sogenannten gebrochenen Verläufen – etwa bei Vertragsänderungen oder vorübergehenden Beitragsfreistellungen – können erfahrungsgemäß Berechnungsfehler vorkommen. Es kann sehr aufwendig sein, dies versicherungsmathematisch nachzuvollziehen, etwa anhand von Überschussdeklarationen und Ansammlungszinssätzen und Genehmigungsdaten des betreffenden Geschäftsplans… Wir bekommen Einblick in die Vertragsdaten und Berechnungsformeln mit Zahlenwerten. Diese Daten müssen Versicherer nach der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres offenlegen, uns gegenüber aber schon (§8 Verfahrensordnung).“
Bei seiner Amtseinführung in Berlin Mitte April warb Schluckebier allerdings generell auch dafür, realistische Vorstellungen an das Ombudsmann-Verfahren anzulegen, denn „so viel Recht könne es nicht geben, wie manche erwarten”.
Kategorisiert in: 201909 Assekuranz aktuell