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PKV im Wandel

15. April 2019

Dr. Harald Benzing (Kranken-Vorstand im Konzern Versicherungskammer und Vorstandsvorsitzender der Union Krankenversicherung – UKV und Bayerische Beamtenkrankenkasse) |

Deutschland besitzt seit Otto von Bismarck – nota bene – das älteste soziale Krankenversicherungssystem weltweit. Das von ihm 1883 erlassene Krankenversicherungsgesetz (KVG) bezog sich dabei auf Arbeiter mit einem Jahreseinkommen von unter 2.000 Reichsmark und schuf für diese eine verpflichtende Krankenversicherung (sowie eine Pensions-, Invaliden- und Unfallversicherung). Für besser verdienende Bevölkerungsgruppen wie Selbständige, Beamte oder Geistliche entwickelten sich bald analoge privatwirtschaftliche Einrichtungen, 1926 etwa die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BK), mit der der heutige Konzern Versicherungskammer Staatsbeamten in Bayern und der Pfalz eine gesundheitliche Absicherung bot. So entstand das bis heute gültige duale System mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Umlageverfahren und der kapitalgedeckten privaten Krankenversicherung (PKV).

Vor 40 Jahren haben die öffentlichen Versicherer in Deutschland beschlossen, eine gemeinsame Krankenversicherung zu gründen und dabei die Union Krankenversicherung – UKV aus der Taufe gehoben. UKV und BK wurden so

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