PKV-Treuhänderurteil: Nicht die Hände in den Schoß legen
15. Januar 2019Die PKV hat eine Sorge weniger: Der BGH bestätigte im Dezember das Treuhänder-System der Branche und ersparte ihr damit große organisatorische Lasten, die sich aus einer drohenden Neukalkulation ergeben hätten. Die Unabhängigkeit des Treuhänders steht nicht zur Debatte: Nur die BaFin als Aufsichtsbehörde müsse sicherstellen, dass die Versicherer mit der Prüfung der Prämienkalkulation einen unabhängigen und sachkundigen Treuhänder betrauen. „Die Unabhängigkeit ist deshalb von den Zivilgerichten im Rechtsstreit über eine Prämienanpassung nicht gesondert zu prüfen“, so der BGH.
Der BGH hat in seinem Urteil den Gerichten auferlegt zu prüfen, ob jeweils die materiellen Voraussetzungen für eine Prämienanpassung vorgelegen haben und ob sie ausreichend begründet wurde. Es muss sich nun zeigen, ob die Kläger diese Herausforderung im Hinblick auf die in Frage stehenden Tarifanpassungen tatsächlich auf sich nehmen wollen. Denn anders als bei der pauschalen Beurteilung der Unabhängigkeit geht es hierbei um eine ziemlich komplexe Materie: Es gilt nachzuweisen, dass es
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Kategorisiert in: 201902 Assekuranz aktuell PKV