Problematische Eile in der IDD-Umsetzung
1. März 2017Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |
Hans-Ludger Sandkühler (Rechtsanwalt, Kanzlei Sandkühler Schirmer Rechtsanwälte, Bochum/Berlin) |
Wegen der Bundestagswahl im September 2017 setzt sich die Bundesregierung bei der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) <1> unter erheblichen Zeitdruck. Infolgedessen weist der am 18.1.2017 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der IDD <2> einige Mängel und Lücken auf. Die angekündigte „1:1-Umsetzung“ ist der bisherige Entwurf nicht. Und auch die gleichzeitig beabsichtigte Förderung der Honorarberatung wird so nur schwer gelingen.
Der lang erwartete Referentenentwurf für das IDD-Umsetzungsgesetz wurde am 21.11.2016 vorgelegt <3> und rief eine Flut von Stellungnahmen hervor. Sechs Bundesländer sowie 35 Verbände und Personen äußerten sich dazu. Insbesondere Maklerverbände kritisierten den Entwurf der Neuordnung der gewerberechtlichen Erlaubnistatbestände für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater.
Hintergrund ist, dass mit dem IDD-Umsetzungsgesetz zusätzlich das im Koalitionsvertrag der Großen Koalition verankerte Ziel für den Versicherungsbereich erreicht werden soll, die Honorarberatung zu fördern. Ein drittes Ziel des Gesetzes
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