Provisionsdeckel und Mindeststornohaftung – Wie erfolgreich war die Regulierung im Bereich der substitutiven Krankenversicherung?
1. März 2024Kylie A. Braegelmann (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Lehrstuhl Versicherungswirtschaft & Sozialsysteme, Universität Hohenheim) |
Prof. Dr. Jörg Schiller (Professor für Versicherungswirtschaft & Sozialsysteme, Universität Hohenheim) |
1. Hintergrund und Gegenstand der Reform
Die Vermittlervergütung sowie die daraus resultierenden Abschlussaufwendungen sind seit Jahren in der Versicherungswirtschaft Gegenstand intensiver Diskussionen. Hinsichtlich der substitutiven Krankenversicherung war die Debatte in den 2000er Jahren besonders intensiv, da sich aufgrund des begrenzten Neukundenpotentials ein intensiver Umdeckungswettbewerb entwickelt hatte, in dessen Rahmen Vermittler in kurzen Zeiträumen den selben Kunden jeweils Neuverträge unterschiedlicher Krankenversicherer verkauften, um Abschlussprovisionen zu erhalten. Dieser Umstand wurde sowohl von Branchenvertretern als auch von Versicherungsaufsehern öffentlich thematisiert, da die resultierenden Abschlussaufwendungen durch Beiträge der Kunden finanziert werden und somit eine erhebliche Kostenbelastung darstellen (Lier, 2010).
Ende Oktober 2011 wurde das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) mit Wirkung zum 1. April 2012 so angepasst, dass Versicherungsunternehmen Vermittlern beim Abschluss von substitutiven Krankenversicherungsverträgen maximal neun Monatsbeiträge und insgesamt maximal 9,9 Monatsbeiträge
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Kategorisiert in: 202403 Krankenversicherung Teaser Vermittler