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Provisionsverbot oder doch nicht?

15. Juni 2023

Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |

Die EU-Kommission hat im Rahmen der sogenannten Kleinanlegerstrategie eine gründliche Revision der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vorgeschlagen, die weit mehr umfasst als nur das in Branchenmedien fokussiert diskutierte Vergütungsthema.

Die Europäische Kommission möchte „eine Wirtschaft, die für die Menschen arbeitet“ <1>. In Zusammenhang mit Anlagen sollen Kleinanleger ausreichend befähigt und ermuntert werden, am Kapitalmarkt teilzunehmen. Ein verbessertes regulatorisches Rahmenwerk soll dazu beitragen, dass die Kunden fair behandelt werden. <2>

Ende Mai legte die Kommission Entwürfe einer angepassten Verordnung des Basisinformationsblatts für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („PRIIP“) <3> sowie eine „Omnibus-Richtlinie“ vor. Mit der wiederum sollen verschiedene europäische Richtlinien für Kapitalmärkte und Versicherungen angepasst werden, darunter auch die Richtlinie über Versicherungsvertrieb, kurz IDD. In der Öffentlichkeit wurde in den letzten Monaten viel über das Anliegen der zuständigen Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness diskutiert, durch ein Provisionsverbot Fehlanreize beim Vertrieb von Anlagen und auch Versicherungsanlageprodukten auszuschließen. In

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