Reform der Beitragsanpassungen
1. Januar 2022Seit langem bemüht sich die PKV, die gesetzliche Mechanik für die Beitragsanpassungen zu flexibilisieren, um die Erhöhungen gleichmäßiger über die Zeit verteilen zu können. In den letzten acht Jahren scheiterten aber alle Reformversuche am Widerstand der SPD. Jetzt hat die Deutsche Aktuarvereinigung nach der Amtsübernahme der Ampelkoalition Vorschläge für Veränderungen gemacht – obwohl mit Karl Lauterbach kein Freund der PKV das Gesundheitsministerium führt.
Die Aktuare plädieren für die Einführung eines durchgängigen Schwellenwertes von 5% beim Anstieg der Gesundheitsleistungen als Auslöser für Beitragsanpassungen. Bislang betrug der Wert 10%. Anders als nach den bisherigen Regelungen sollen künftig auch Veränderungen beim Rechnungszins in die Kalkulation des Schwellenwertes Eingang finden. Damit könnte die PKV auch auf den Zinsverfall, der ihre Kalkulation zunehmend belastet, zeitnaher reagieren.