Reform des Urlauberschutzes
15. Dezember 2019Die EU-weit vorgeschriebene Insolvenzabsicherung für Urlauber hat in Deutschland versagt. Bei der Pleite von Thomas Cook stellte sich heraus, dass die Haftung auf 110 Mio. Euro je Versicherer und Jahr unzureichend war. Um das Vertrauen der Kunden in den Insolvenzschutz wiederherzustellen, müsste vor allem der Reisebranche dringend daran gelegen zu sein, eine neue Regelung zu finden. Allerdings wäre eine höhere Haftung natürlich auch entsprechend teurer – im preiskampfgebeutelten Reisemarkt problematisch.
Die Bundesregierung, Tourismusindustrie und Versicherungswirtschaft haben mittlerweile Gespräche über eine Neuregelung aufgenommen. Vom GDV gibt es dazu nach einem Bericht der FAZ erste Reformideen. Danach schlägt der Verband statt des bisherigen Deckels in Höhe von 110 Mio. Euro ein mehrstufiges System vor. So würde das deutsche System im Kern erhalten, das den Schutz der Kundenzahlungen über private Versicherer gewährleisten soll. Beim britischen Modell müssen dagegen Reiseveranstalter je Kunde einen Pauschalbetrag in einen staatlichen Fonds einzahlen. Die Veranstalter könnten mit dem neuen
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
Kategorisiert in: 201924 Assekuranz aktuell Insolvenzabsicherung