Regeln verschärft: Keine Rückversicherung ohne Risikotransfer!
1. November 2019Tommy Berg (Leitender Berater der aktuariellen Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss) |
Dr. Andreas Meyerthole )Mitgründer und Geschäftsführer des Unternehmens. Schwerpunkte der Autoren sind u.a. Solvency II und Rückversicherung) |
Der Umgang mit Rückversicherung unter Solvency II wird in mehreren Aspekten angepasst. Für einzelne Marktteilnehmer können die Änderungen gravierende Folgen haben.
Die Einführung von Solvency II zum 01.01.2016 ist nun bald vier Jahre her. Wie in der Delegierten-Verordnung [DVO] von 2015 angekündigt, ist mittlerweile die Zeit für die erste große Adjustierung von Solvency II gekommen. Vor gut einem Jahr gab es einen Konsultationsentwurf, der Anfang 2019 in einem Legislativvorschlag und schließlich am 18.06.2019 in einer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU mündete. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Änderungen seit dem 08.07.2019 in Kraft und wurden nun bereits bei der Q3 Meldung per 30.09.2019 angewendet.
In Bezug auf Rückversicherung sieht die angepasste DVO zwei wesentliche Änderungen vor, welche jeweils bereits in Kraft sind. Dies
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
Kategorisiert in: 201921 Rückversicherung Solvency II