Regulierungsmaschine auf Hochtouren
2. August 2018Dr. Marc Surminski |
Mit der Umsetzung der IDD sind die deutschen Vermittler vom Gesetzgeber verpflichtet worden, im „bestmöglichen Interesse der Kunden” zu handeln. Zwar steht nirgendwo geschrieben, was das eigentlich genau ist. Die Auffassungen darüber dürften extrem auseinandergehen und so vielfältig sein, wie die Kunden und Vermittler unterschiedlich sind. In den nächsten Jahren werden uns die Gerichte mühsam vorbuchstabieren, was sie darunter verstehen, bis dann irgendwann höchstrichterlich geklärt ist, was der Kunde wollen soll.
Im Furor ihres Kampfes für mehr Verbraucherschutz im Versicherungsvertrieb hat die Politik die marktwirtschaftlichen Prinzipien weitgehend über Bord geworfen. Sowohl Makler als auch Versicherer/Vertreter dürfen nur noch im Interesse des Kunden tätig und dafür auch entsprechend vergütet werden. Nun sollte es selbstverständlich sein, dass in einer Marktwirtschaft nur der erfolgreich ist, der auch im Interesse des Kunden arbeitet. Sonst kann er langfristig nicht bestehen. In der Versicherungswirtschaft sehen viele Verbraucherschützer dieses Grundprinzip aber durch Intransparenz und Übervorteilung des Kunden außer Kraft gesetzt, und wollen das nun über harte gesetzliche Vorgaben korrigieren.
Dabei übersehen sie einen fundamentalen Unterschied zwischen Maklern und Vertretern: Der Makler steht rechtlich im Lager des Kunden und ist ein Sachwalter der Kundeninteressen. Der Vertreter steht dagegen im Lager des Versicherers. Langfristigen Erfolg wird natürlich auch er nur haben, wenn seine Kunden mit ihm zufrieden sind. Aber kann man ihn künftig etwa dazu verpflichten, eine BU-Police nicht abzuschließen, wenn er weiß, dass die Angebote seines Versicherers teuer und schlecht bewertet, aber gut verprovisioniert sind? Oder, umfassender gefragt: Soll der Gesetzgeber einem Wirtschaftszweig vorschreiben, welche Produkte er verkauft und welche Preise er dafür nimmt?
Jede Bank hat das Recht, dem Kunden ein hochpreisiges Girokonto oder teure Fonds zu verkaufen. Genau wie die Autoindustrie natürlich das Recht hat, dem Kunden obszön teure Sportwagen zu verkaufen, auch wenn ihn die Bedienung seines Kredites später in große Schwierigkeiten bringen könnte. Vergütungsoptimierung und Umsatzbeschleunigung (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten etwa durch das LVRG) gehören zur Basis jeden Wirtschaftszweiges. Wer es schafft, dem Kunden für ein Produkt oder eine Dienstleistung ein Maximum an Geld zu entlocken, verhält sich vollkommen legitim. Der Gesetzgeber sollte zum Schutz des Kunden dafür sorgen, dass die Kosten transparent ausgewiesen werden, damit mündige Verbraucher wie es früher einmal hieß, selbst entscheiden können, was sie wo kaufen.
Aber sollte er auch dafür sorgen, dass zu hohe Preise und leistungsschwache Produkte per se verboten werden? Wieweit will der alles regulierende Staat hier noch gehen? Der Provisionsdeckel in Leben mag letztlich für die Branche das kleinere Übel sein; aber er ist ein Beispiel mehr für die Übergriffigkeit der Politik in Zeiten, da „Deregulierung“ längst ein Schimpfwort geworden ist. Stattdessen wird die weitreichende Bevormundung des Verbrauchers heute als vollkommen normal, ja wünschenswert empfunden. Und ein Paradigmenwechsel ist weder in Deutschland noch in Brüssel in Sicht. Im Gegenteil: Neue staatliche Vorgaben etwa für Vorsorgeprodukte sind in Vorbereitung. Die Regulierungsmaschine läuft weiter auf Hochtouren.
Kategorisiert in: 20181516 Titelthema Wirtschaftskommentar