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Restschuld: Öffentliche Versicherer sehen Missstände im Markt, lehnen aber den Deckel ab

15. Mai 2019

Die öffentlichen Versicherer lehnen wie fast alle anderen Interessengruppen der Versicherungswirtschat den Provisionsdeckel ab. Beim Thema Restschuldversicherungen halten sich viele Lobbyisten allerdings auffällig zurück. Auch für die Sparkassen und ihre Versicherer sind sie ein wichtiges Produkt. Der Verband öffentlicher Versicherer argumentiert bei diesem Thema in seiner Stellungnahme zum Provisionsdeckel differenziert.

„Hinsichtlich der Restschuldversicherung ist es nachvollziehbar, dass die Politik Missstände bekämpfen will, die zum Teil im Markt zu beobachten sind“, heißt es vom Verband. Allerdings sei durch die vorgesehene Begrenzung von 2,5% der Darlehenssumme eine angemessene Vergütung der Vermittler nicht gewährleistet. „Die Provisionsobergrenze in der Restschuldversicherung ist viel zu niedrig und stellt damit einen unverhältnismäßig harten Markteingriff dar. Es besteht die Gefahr, dass einem für den Kunden sinnvollen Produkt die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird.“

Angemessen wäre ein Provisionsdeckel von bis zu 2,5% je einzelne versicherte Risikoart (zum Beispiel Tod, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit), gegebenenfalls ergänzt um eine Höchstsumme, beispielsweise von 4% der

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