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Schadenbereich weiterbildungspflichtig

15. November 2020

Prof. Dr. Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) |
Reinhardt Lüger (3L Consult) |

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben gemeinsam FAQ zur Weiterbildungspflicht im Versicherungsvertrieb herausgegeben, die in einigen Festlegungen aufhorchen lassen.

Mit Stand 15.10.2020 veröffentlichte die BaFin die „Fragen und Antworten zur Weiterbildungsverpflichtung nach § 34d Absatz 9 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) bzw. § 48 Absatz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)“. Zeitgleich verteilte der DIHK die FAQ an die 79 Industrie- und Handelskammern, aus deren Kreis sich ein Arbeitskreis gebildet hatte. Dieser Arbeitskreis hatte bereits im vergangenen Jahr Arbeitsergebnisse in einem Fachaufsatz in der Zeitschrift Gewerbearchiv veröffentlicht <1>, in dem die Kammern Stellung zu einer Reihe Praxisfragen aus der Beaufsichtigung von Versicherungsvermittlern beantworteten.

Diese Festlegungen wurden in einem mehrmonatigen Prozess mit der BaFin und mit der Versicherungsbranche diskutiert. Die nun erschienenen FAQ geben die Meinung der Aufsichtsbehörden zu Auslegungsfragen von Bestimmungen der Gewerbeordnung, des Versicherungsaufsichtsgesetzes

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