Staatliche Rückstellungen für die Beamtenversorgung
15. Mai 2022Stefan Walter (Der Autor ist Doktorand von Prof. Dr. Martin Werding, Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen, Ruhr Universität Bochum) |
Die Versorgungsausgaben für Pensionen und Beihilfeleistungen für Beamte im Ruhestand muss der Staat bislang aus dem laufenden Steueraufkommen finanzieren. Allerdings wurde seit Ende der neunziger Jahre begonnen, Rückstellungen für zukünftige Versorgungsaufwendungen zu bilden. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Entwicklungen und Ansätze zwischen den Bundesländern. Der Aufsatz liefert einen Überblick über Umfang und Konzeption der staatlichen Rückstellungsbildung.
Die demographische Alterung wird sich in den nächsten Jahren spürbar auf die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen auswirken. Vor allem bedingt durch die über Jahrzehnte hinweg niedrige Geburtenrate wird sich die Quote von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand in den nächsten Jahren und Jahrzehnten verschärfen. Spürbar ins Gewicht fallen dabei die steigenden Ausgaben für die Pensionen und Beihilfeleistungen für die pensionierten Beamten. Da der Altersstruktur der Beamten im Durchschnitt über der Gesamtbevölkerung liegt, gibt es
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