Steigender Rechnungszins: Welche Möglichkeiten gibt für das Produktdesign?
1. Februar 2024Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 von aktuell 0,25% auf 1,0% anzuheben. Sollte das Bundesfinanzministerium dieser Empfehlung folgten, stellen sich zahlreiche Fragen rund um das Design von Lebensversicherungsprodukten. Das ifa Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften hat sie zusammengefasst
Wesentliche Änderung
Bei allen Produktanpassungen, die im Zuge der Anhebung des Höchstrechnungszinses vorgenommen werden, ist zu prüfen, ob es sich um eine „wesentliche Änderung“ gemäß § 23 Abs. 1a VAG handelt. Sofern dies der Fall ist, ist das Produktfreigabeverfahren komplett neu zu durchlaufen. Dies schließt nach dem BaFin-Merkblatt 01/2023 (VA) zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten insbesondere die Festlegung des Zielmarkts und den Nachweis ein, dass die von Angehörigen des Zielmarkts erwartete Zielrendite mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann. Letzteres könnte insbesondere bei Hybridprodukten einfacher als bisher nachzuweisen sein. Denn der höhere Höchstrechnungszins führt zu einer höheren (erwarteten) Fondsquote.
Gestaltungsmöglichkeiten im Produktdesign – Höhe der Garantie
Grundsätzlich sind
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Kategorisiert in: 202402 Assekuranz aktuell