Steuern auf Personenversicherungen?
15. Oktober 2020Aktuell steht für die deutschen Versicherer das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts auf der Agenda. Es wurde Anfang Oktober kontrovers im Finanzausschuss des Bundestages diskutiert. Im Kern der Auseinandersetzung steht eine Neuerung bei der Besteuerung von Personenversicherungen, die vollkommen sinnvoll erscheint, aber einen hohen finanziellen Aufwand für die Versicherer und damit letztlich für ihre Kunden mit sich bringen könnte. Bislang wird auf Beiträge für Personenversicherungen keine Versicherungssteuer fällig. Mit dem Gesetz soll sich das für bestimmte Neuverträge ab Juli 2021 ändern. Dabei geht es nicht um die weiter steuerlich privilegierten „normalen“ Vorsorgeverträge in Leben und Kranken, sondern um berufliche Spezialpolicen, bei denen Leistungen im Versicherungsfall an Dritte fließen, etwa Berufsunfähigkeitsversicherungen von Vereinen für Profifußballer.
Die Versicherer lehnen das Gesetz ab, weil es durch den großen bürokratischen Aufwand Kosten in Höhe von jeweils rund 1 Mio. Euro für die betroffenen rund 130 privaten Krankenversicherer und Lebensversicherer mit sich bringe. Der Gesetzgeber
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Kategorisiert in: 202020 Assekuranz aktuell Personenversicherung