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Streit um PKV-Tarifwechselberatung durch Makler

1. Februar 2017

Uwe Schmidt-Kasparek |

Versicherungsmakler überschreiten ihre Kompetenzen, wenn sie Privatpatienten gegen Honorar zum Tarifwechsel beim gleichen Versicherer beraten. Diese Rechtsauffassung vertritt der Bund der Versicherten (BdV). Sie ist aber umstritten. Die Verbraucherschützer haben trotzdem stellvertretend für die rund 47.000 in Deutschland registrierten Versicherungsmakler einen Großvetrieb, nämlich die MLP AG aus Wiesloch, abgemahnt.

Der BdV ist der Meinung, dass ein Versicherungsmakler – und als solcher ist die MLP AG tätig – eine Tarifwechselberatung nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht außerhalb einer Versicherungsvermittlung durchführen darf. Außerdem dürfe für eine solche Serviceleistung kein gesondertes Honorar gefordert werden. Eine solche Beratung dürfen nach Meinung des BdV nur die behördlich zugelassenen Versicherungsberater erbringen. Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hat die MLP AG aber bisher nicht abgegeben. Statt ihre Rechtsauffassung nun per Klage durchzusetzen, wollen die Verbraucherschützer nach eigenen Angaben erst noch einmal prüfen, ob sie nun „gerichtliche Hilfe in Anspruch“ nehmen wollen.

MLP hat Rechtslage vorab geprüft

Die

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