Streit um Restschuld
1. August 2024M.S. |
Seit Jahren steht die Restschuldversicherung wegen der Vertriebsmethoden am Bankschalter und der hohen Kosten in der Kritik. Ab 2025 soll eine gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen dem Abschluss eines Kreditvertrags und einer Restschuldversicherung gelten, damit die Kunden nicht mehr automatisch zum Abschluss einer Restschuldpolice gedrängt werden können. Um die Wartefrist zu verhindern, haben 22 Versicherer nun zum ganz großen Besteck gegriffen und eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet.
„Die Cooling-off-Phase ist aus unserer Sicht europarechtswidrig”, sagte Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie vom Oktober 2023 schreibe nämlich vor, dass ein gleichzeitiger Abschluss von Kreditvertrag und Restschuldversicherung weiter möglich sein soll.
Strenger reguliert wird die Restschuldversicherung bereits seit 2022. Seitdem gilt ein Provisionsdeckel in Höhe von 2,5% der Darlehenshöhe. Nach Untersuchungen der BaFin hatten zuvor Provisionen 50% der Beiträge und mehr ausmachen können.
Der Bereich kommt nicht zur Ruhe
Aber auch unabhängig davon, wie die Frage der Europarechtswidrigkeit
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Kategorisiert in: 202408 Assekuranz aktuell Restschuldversicherung