Telematik-Tarife: Verhalten darf berücksichtig werden, Schicksal nicht
22. August 2018Die Deutschen machen bei der Beurteilung von Telematik-Tarifen einen deutlichen Unterschied zwischen leicht beeinflussbaren sowie nicht oder nur schwer veränderbaren Merkmalen. So halten es nach einer Umfrage der TH Köln jeweils über 60% der Teilnehmer für gerecht, wenn Punkte in Flensburg und das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bei der KFZ-Versicherung berücksichtigt werden. Der Wohnort des Halters oder häufige Nachtfahrten werden dagegen als ungerechte Kriterien wahrgenommen. Bei der Krankenversicherung werden unter anderem die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen sowie Tabak- und Alkoholkonsum als gerechte Merkmale empfunden; vererbte Krankheiten, genetisch bedingte Risiken oder der ausgeübte Beruf nicht.
„Die Ergebnisse zeigen auch, dass die Versicherten bei der Krankenversicherung etwas skeptischer sind gegenüber telematischen Merkmalen als bei der KFZ-Versicherung“, sagt Prof. Horst Müller-Peters vom Institut für Versicherungswesen der TH Köln, der die Studie gemeinsam mit Prof. Dr. Fred Wagner von der Universität Leipzig unter dem Titel „Geschäft oder Gewissen?
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Kategorisiert in: 201717 Assekuranz aktuell Telematik