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Telemedizin: Innovativ unter Umgehung der deutschen Regeln

4. Mai 2018

Dr. Marc Surminski |

Ottonova, der erste digitale Private Krankenversicherer, braucht Alleinstellungsmerkmale, um sich von der Konkurrenz abzuheben und Interessenten anzuziehen. Jetzt bietet das Unternehmen seinen Kunden die Behandlung per Video-Konsultation – ein Verfahren, das in Ländern wie der Schweiz, Schweden, Finnland und Großbritannien bereits häufiger eingesetzt wird, in Deutschland aber bislang stark reglementiert ist. Deshalb muss Ottonova in die Schweiz ausweichen und über die App des Schweizer Kooperationspartners eedoctors die Möglichkeit eröffnen, Kunden direkt mit Ärzten in Verbindung zu bringen.

Hierzulande sind Video-Sprechstunden bislang nur mit Bestands-Patienten erlaubt. In Baden-Württemberg sind Modellprojekte in Vorbereitung, die eine ausschließliche Fernbehandlung auch ohne persönlichen Erstkontakt zwischen Patient und Arzt ermöglichen sollen. Ottonova umgeht mit seinem Konzept die bestehenden deutschen Vorschriften; die Zulässigkeit des Modells sei aber dem Unternehmen von externen Rechtsexperten bestätig worden, heißt es bei dem Start-up. Damit die Versicherten über diesen Weg künftig auch Medikamente beziehen können, denkt Ottonova über den

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