Terrorwaffe PKW: Reform des Opferschutzes?
15. April 2017Uwe Schmidt-Kasparek |
Mit dem Anschlag auf der Westminster Bridge in London mit einem PKW-Leihwagen gibt es eine neue Terror-Bedrohungsvariante. Bisher wurden bei Anschlägen in Nizza und Berlin nur LKW als Waffen von Attentätern eingesetzt. Der Opferschutz ist bei Anschlägen mit einem Kfz noch problematisch. In Berlin sucht die Branche nach einer politischen Lösung.
Die Autoversicherer leisten, wenn der Täter das Auto mit Wissen des gutgläubigen Halters benutzt. Das gilt beispielsweise, wenn ein Fahrzeug an den Täter verliehen wurde. Die Kfz-Versicherer haften dann nur aus der sogenannten Betriebsgefahr, denn der Verleiher trägt in der Regel keinerlei Schuld an einem Anschlag. Wird hingegen mit dem eigenen Auto ein Terroranschlag verübt oder wurde das Fahrzeug gestohlen, tritt die Hamburger Verkehrsopferhilfe (VOH) ein. Der Fonds wird von den in Deutschland tätigen Autoversicherern getragen. Vorsatztaten sind in der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gedeckt.
In beiden Fallkonstellationen sind aber die Versicherungssummen pro Unfall stark eingeschränkt. Während
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Kategorisiert in: 201708 Assekuranz aktuell