Treuhänder in der PKV: Sturm im Wasserglas?
1. Juni 2017Die Anforderungen an die Unabhängigkeit der PKV-Treuhänder im Einzelnen sind derzeit Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, in denen die Wirksamkeit von Beitragsanpassungen mit der vermeintlichen Abhängigkeit des Treuhänders in Frage gestellt werden. Erhebliche Aufmerksamkeit hat insbesondere das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 18. Oktober 2016 (Az. 29 C 122/16) erfahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; ein Berufungsverfahren läuft.
Das Amtsgericht ist der Auffassung, die Unabhängigkeit des Treuhänders beurteile sich auch in analoger Anwendung der Regelung über die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gemäß § 319 Abs. 3 Nr. 5 HGB. Danach fehle die Unabhängigkeit, wenn der Treuhänder mehr als 30% seiner Gesamteinnahmen aus beruflicher Tätigkeit von einem Auftraggeber beziehe.
Die PKV hält die Auffassung für verfehlt. Offenbar sieht das auch die BaFin so. Die Unabhängigkeit des Treuhänders werde durch das VAG bestimmt, nicht durch eine Analogie zum Wirtschaftsprüfer. Zudem sei der Treuhänder immer eine natürliche Person, erklärte Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht bei der
Hat dieser Artikel Ihr Interesse geweckt und möchten Sie ihn (weiter-)lesen?
Mit einem Abo der Zeitschrift für Versicherungswesen können Sie diesen und viele weitere interessante Artikel lesen. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Print-Abo (AboClassic), das Sie gern mit dem Digitalzugang AboPlus Digital (AboPlus Digital) ergänzen können, oder einem rein digitalen Abo (AboDigital). Falls Sie sich erst später entscheiden wollen, nehmen Sie doch zunächst ein Probeabo, mit dem Sie alle Leistungen für 3 Ausgaben kostengünstig ausprobieren können. Wenn Sie nur genau diesen einen Artikel lesen möchten, ist eventuell auch eine Einzelheftbestellung für Sie interessant.
Falls Sie bereits einen Onlinezugang haben, melden Sie sich bitte unter www.allgemeiner-fachverlag.de/login/ an.
Kategorisiert in: 201711 Assekuranz aktuell PKV